„Schwarzsurfen“” in offenen WLAN-Netzen nicht strafbar!?
LG Wuppertal, Beschluss vom 19.10.2010, 25 Qs 10 Js 1977/08 - 177/10
- Das sogenannte „Schwarzsurfen“” (unerlaubte Nutzung) in offenen drahtlosen Computernetzwerken erfüllt keinen Straftatbestand nach dem StGB.
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