Inkasso
Als Rechtsanwaltskanzlei arbeitet wir genau so erfolgsorientiert wie ein Inkassobüro.
Das Ausbleiben von fälligen Zahlungen ist sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen ein leidiges und häufig auch existenzbedrohendes Thema. Denn häufen sich die Fälle, in denen die Vergütung für eine bereits erbrachte Leistung ausbleibt, kann die Liquidität eines Unternehmens oder Privathaushaltes schnell in Gefahr geraten.
Warum gleich einen Anwalt einschalten? Wir arbeiteten ebenso erfolgsorientiert wie ein Inkassobüro. Ich habe als Volljuristen zudem die Fähigkeit, die Erfolgs- aussichten in Betracht kommender Vorgehens- weisen und die rechtliche Durchsetzbarkeit Ihrer Forderungen zu bewerten und eben daran auszurichten. Dabei richtet sich der Gang des Inkassoverfahrens stets nach Ihren Wünschen, insbesondere die Intensität der Mahnungen hängt von Ihren Bedürfnissen ab.
Ihr Recht: Viele Gläubiger verhalten sich zu geduldig gegenüber Ihren Schuldner, um weitere Geschäfts- beziehungen nicht zu gefährden oder Kunden nicht zu verärgern, und senden wiederholt unnötige Mahnungen. Grundsätzlich setzt bereits die erste Mahnung den Schuldner in Verzug. Im Falle einer Entgeltforderung bedarf es jedoch dann keiner Mahnung, wenn bereits 30 Tage seit Fälligkeit und Rechnungszugang verstrichen sind.
Ihr Vorteil: Der Schuldner trägt im Erfolgsfall grundsätzlich die Kosten unserer Tätigkeiten, soweit er sich im Verzug befunden hat.
Gerne vertreten wir Ihre Interessen in dem von Ihnen gewünschten Maße insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
- Mahnungen Ihrer Geschäftspartner
- Solvenzprüfungen
- Zwangsvollstreckungen
- Ratenzahlungsvereinbarungen
- Einleitung von Strafverfahren