Sozialrecht

Kanzlei für Sozialrecht in Hagen. Professionelle Hilfe bei allen Fragen zum Sozialrecht.

Das Sozialrecht regelt im Wesentlichen die Ansprüche und Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Leistungen der Sozialversicherung setzen dann ein, wenn aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Alter die Arbeitskraft zeitweise oder auf Dauer nicht mehr für eine berufliche Tätigkeit eingesetzt werden kann.

Sind Sie schon längere Zeit krank und nicht mehr in der Lage Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen? Beziehen Sie Krankengeld und wissen nicht wie es weiter gehen soll?

Sie wollen Rente beantragen und wissen nicht ob Sie die Voraussetzungen erfüllen? Leistungen müssen zunächst beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Die entsprechenden Anträge finden Sie hier.

Auf den Antrag ergeht ein Bescheid. Zum weiteren Verfahren, das Sie beachten müssen, wenn Ihnen ein Bescheid zugeht, mit dem die Leistung(en) abgelehnt werden, informieren wir Sie gerne.

Ist Ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit und daher Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt? Zuständig für die Feststellung des Grades der Behinderung ist das für den Wohnort des Antragstellers zuständige Versorgungsamt. Das Antragsformular können Sie hier downloaden. Wir sind Ihnen gern sowohl bei der Antragstellung als auch im Rahmen des weiteren Verfahrens behilflich.

Wir zeigen Ihnen gerne weitere Möglichkeiten auf und sind Ihr Ansprechpartner in Fragen zu:

  • Renten-, Kranken- & Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Schwerbehindertenrecht
  • Arbeitsförderung
  • Arbeitslosengeld II & Sozialhilfe
  • Kinder- und Jugendhilferecht
  • Bundeseltern- und Bundeskindergeld
Wir helfen gerne weiter

Rechtsanwaltskanzlei David Lakwa LL.M.

Ruhrstraße 8, 58097 Hagen

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